embecta Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen 

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ANNAHME

Diese Bedingungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen gelten für die Bestellung und ihre Anhänge, die alle durch Bezugnahme einbezogen werden („Bestellung“). Diese Bestellung von embecta Medical I LLC oder einer ihrer in der Bestellung genannten Tochtergesellschaften („embecta“) ist ein Angebot, das zu einem verbindlichen Vertrag wird, der den ausdrücklichen Bedingungen dieser Bestellung unterliegt, wenn er durch Bestätigung und/oder Beginn der Ausführung angenommen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Dokument und einem anderen Dokument gilt die folgende Rangfolge (es sei denn, beide Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart): (1) eine Einkaufs-, Rahmenleistungs-, Qualitäts- und/oder andere formelle Vereinbarung zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieser Bestellung bezieht; (2) alle zusätzlichen Bedingungen, die auf der Vorderseite der Bestellung hinzugefügt und von beiden Parteien paraphiert wurden; (3) die Bedingungen dieser Bestellung. Verweise auf andere Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Beifügung der Bedingungen des Verkäufers, das Überstempeln der Bestellbestätigung oder Bedingungen auf einer Rechnung zu dieser Bestellung, ändern weder die Bedingungen dieser Bestellung, noch stellen sie ein Gegenangebot oder eine Ablehnung der Bestellung dar, selbst wenn sie ausdrücklich und deutlich angegeben sind. Diese Bestellung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Bestellung dar. Änderungen, Modifikationen oder Revisionen dieser Bestellung sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter der Einkaufsabteilung von embecta unterzeichnet werden.

LIEFERUNG/LEISTUNG

 Die Verpflichtungen des Verkäufers sind zeitlich begrenzt. Ohne schriftliche Genehmigung von embecta sind Abweichungen von den in dieser Bestellung festgelegten Liefer- und Leistungsfristen nicht zulässig. Überlieferungen, unabhängig von der Ursache, werden nicht akzeptiert und können auf Kosten des Verkäufers zurückgeschickt oder einbehalten werden. Unterlieferungen, die zu überhöhten Bearbeitungsgebühren führen, sind vom Verkäufer zu erstatten. Eine vorzeitige Lieferung oder Leistung führt nicht zu einer vorzeitigen Zahlung oder zum Verlust von Skontosätzen bei vorzeitiger Zahlung. Der Verkäufer ist verpflichtet, embecta unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er erwartet, dass die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen nicht rechtzeitig erfolgt oder eine andere Anforderung der Bestellung nicht erfüllt wird. Falls die Lieferungen des Verkäufers den in der Bestellung festgelegten Zeitplan nicht einhalten können, kann embecta vom Verkäufer verlangen, dass die Lieferungen beschleunigt werden, wobei der Verkäufer die Differenz zwischen den Kosten für die verwendeten Premium-/Expedit-Transporttarife und der in dieser Bestellung festgelegten Versandart zu tragen hat. Sollte die Leistungserbringung des Verkäufers den in der Bestellung festgelegten Zeitplan nicht einhalten, kann embecta vom Verkäufer eine beschleunigte Leistungserbringung verlangen, wobei der Verkäufer die Differenz zwischen den Kosten der beschleunigten Leistungserbringung und der ursprünglichen Leistungserbringung in dieser Bestellung zu tragen hat. Ein Verlangen nach beschleunigtem Versand oder beschleunigter Erfüllung stellt keinen Verzicht auf andere Rechtsmittel dar, die embecta gemäß dieser Bestellung oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen.

VERPACKUNG UND VERSAND

Alle Waren werden vom Verkäufer für den Versand ordnungsgemäß klassifiziert, beschrieben, verpackt, markiert und etikettiert und befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand für den Transport in Übereinstimmung mit der Bestellung, den Spezifikationen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Alle Waren werden in geeigneten Behältern verpackt geliefert, um den Versand zu schützen und zu lagern. Jeder Lieferung muss ein detaillierter Packzettel beiliegen. Mindestens die Bestellnummer und die Teilenummer von embecta müssen auf jedem Packzettel und auf jedem Behälter gut sichtbar angegeben werden. Einige Spezifikationen können zusätzliche Informationen erfordern, die beizufügen sind. Die Lieferungen sind nach den Anweisungen von embecta zu leiten. Bei Sammelfracht wählt embecta den Frachtführer aus. Bei Sendungen ohne Packzettel gilt die Zählung von embecta als verbindlich.

ÄNDERUNGEN

Änderungen der Bestellung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters von embecta („Änderungsmitteilung“). Der Verkäufer ist verpflichtet, embecta unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Änderungsmitteilung Auswirkungen auf die Kosten, die Liefer- oder Leistungszeit des Verkäufers hat. Ist dies der Fall, werden die Parteien die Kosten und Zeitpläne in angemessener Weise schriftlich anpassen.

Änderungen des Designs, der Spezifikationen, der Leistung, der Herstellung oder der Materialien der vom Verkäufer gelieferten Waren oder Dienstleistungen („Produktänderungen“) bedürfen einer Vorankündigung von neunzig (90) Tagen und der schriftlichen Zustimmung von embecta. Solche Produktänderungen umfassen unter anderem die Verlegung des Produktionsstandorts, die Änderung der Eigentumsverhältnisse des Verkäufers, neue, zusätzliche oder geänderte Werkzeuge oder andere Ausrüstungen, geänderte Herstellungsverfahren, Materialänderungen oder andere Änderungen des Designs und/oder der Spezifikationen. Die Mitteilung über das Ende der Lebensdauer (EOL) muss mindestens einhundertachtzig (180) Tage im Voraus schriftlich erfolgen. Wenn der Verkäufer solche Produktänderungen wünscht oder gemäß den geltenden Gesetzen dazu verpflichtet ist, muss der Verkäufer den Antrag auf Produktänderung vor der Implementierung online über das embecta Supplier Change Request Portal unter embectaSCR@embecta.com einreichen.

PREISE

Der Verkäufer sichert zu, dass der Preis oder die Preise, die in dieser Bestellung angegeben sind, die aktuellen Verkaufspreise des Verkäufers für die gleichen oder im Wesentlichen vergleichbaren Artikel weder für die Regierung noch für einen anderen Käufer unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Menge übersteigen.

ZUSCHLÄGE

Zuschläge jeglicher Art, einschließlich der Kosten für Verpackung oder Transport, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von embecta zulässig. Steuern jeglicher Art, die embecta in Rechnung gestellt werden, sind in den Rechnungen des Verkäufers als gesonderte Position auszuweisen. Der Verkäufer darf keine Steuern in Rechnung stellen, die unter die Steuerbefreiungsbescheinigungen von embecta fallen.

AUFRECHNUNG

Alle Forderungen von embecta auf fällige oder fällig werdende Beträge unterliegen der Aufrechnung durch embecta mit vergangenen, gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen oder Gegenforderungen, die sich aus dieser oder einer anderen Bestellung von embecta an den Verkäufer oder einem von embecta an den Verkäufer zu zahlenden Betrag ergeben.

RECHNUNGEN

Die Rechnungen des Verkäufers und die Original-Frachtbriefe bzw. -Einlieferungsscheine sind spätestens am Tag nach der Lieferung zu versenden und müssen mit dem Datum des Versandes versehen sein. Die Rechnungen sind für jede Bestellung einzeln auszustellen und müssen eine gültige embecta-Bestellnummer enthalten. embecta behält sich das Recht vor, Skonti in Anspruch zu nehmen, wenn der verspätete Eingang von Rechnungen durch Nichtbeachtung von Rechnungsstellungsvorschriften des Verkäufers zu einer Verzögerung der ordnungsgemäßen Bearbeitung führt.

BEZAHLUNG

Sofern von embecta nicht anders angegeben, beträgt das Zahlungsziel 60 Tage netto nach dem späteren Zeitpunkt: (i) dem Eingang der entsprechenden Rechnung bei embecta, die gemäß der jeweiligen Bestellung ausgestellt wurde; (ii) dem Eingang der Ware bei embecta; oder (iii) der vollständigen Erbringung der Leistungen. Die endgültige Zahlung erfolgt erst, wenn die gelieferten Waren oder Dienstleistungen die in dieser Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen. embecta kann die Zahlung von Rechnungsbeträgen, die sie in gutem Glauben bestreitet, zurückhalten, und die Parteien werden in gutem Glauben daran arbeiten, solche Abrechnungsstreitigkeiten zu lösen.

BEKANNTMACHUNG VON ARBEITSSKÄMPFEN

Wann immer ein tatsächlicher oder potenzieller Arbeitskampf die rechtzeitige Ausführung dieser Bestellung verzögert oder zu verzögern droht, hat der Verkäufer embecta unverzüglich von einer solchen Verzögerung zu unterrichten, einschließlich aller relevanten Informationen.

AUSSERGEWÖHNLICHE VERZÖGERUNGEN

Keine der Vertragsparteien haftet für Schäden infolge einer Lieferverzögerung, die auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und nicht von ihr verschuldet wurden, einschließlich und ohne Einschränkung höherer Gewalt, des Staatsfeindes oder der Regierung, Brände, Überschwemmungen, ungewöhnlich schweres Wetter, Epidemien oder Pandemien, Quarantänebeschränkungen, Streiks oder Frachtembargos. Wird die Nichterfüllung durch die Nichterfüllung eines Unterauftragnehmers verursacht und ist diese Nichterfüllung (i) auf Ursachen zurückzuführen, die sowohl der Verkäufer als auch der Unterauftragnehmer nicht zu vertreten haben, und (ii) ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit eines der beiden, so haftet der Verkäufer nicht für die Nichterfüllung, es sei denn, die von diesem Unterauftragnehmer zu liefernden Waren und Dienstleistungen konnten rechtzeitig aus anderen Quellen beschafft werden, sodass der Verkäufer den erforderlichen Zeitplan einhalten konnte. Der Verkäufer wird embecta innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, schriftlich über solche Gründe informieren. Besteht der Zustand, der die Verzögerung verursacht, länger als dreißig (30) Tage, kann embecta diese Bestellung ohne jegliche Haftung stornieren.

VERLUSTRISIKO

Der Verkäufer übernimmt (i) alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung aller Waren bis zur Lieferung an embecta, wie in dieser Bestellung vorgesehen, und (ii) alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung aller Waren oder Teile, die von embecta abgelehnt wurden oder für die embecta die Annahme widerrufen hat, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung oder des Widerrufs.

PRÜFUNG

Der Verkäufer ist verpflichtet, (i) alle erbrachten Dienstleistungen und (ii) die Waren vor dem Versand zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie mit allen Anforderungen dieser Bestellung übereinstimmen. Der Verkäufer ist verantwortlich für die Inspektion, Prüfung und Wartung aller Materialien, Betriebsmittel, Werkzeuge, Fertigungseinrichtungen und Prozesse, die in den Fertigungsprozess einbezogen sind (zusammenfassend „Fertigungsgegenstände“), und ein solches Inspektionssystem muss für embecta zufriedenstellend sein. embecta kann jederzeit mit angemessener Vorankündigung eine Inspektion oder Prüfung der Waren, Fertigungsgegenstände, erbrachten Leistungen oder Liefergegenstände in der Fertigungsanlage, der Versandanlage oder am Erfüllungsort des Verkäufers durchführen. Alle Waren, Dienstleistungen und Liefergegenstände unterliegen folgenden Bedingungen: (i) der Endkontrolle und Abnahme durch embecta am Bestimmungsort; und (ii) der Inspektion oder Zurückweisung durch jegliche Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden, die embecta verlangen oder wünschen kann. Jede Inspektion oder Prüfung durch embecta entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung für die Inspektion und Prüfung. embecta kann (i) jede Lieferung, die mangelhafte oder nicht konforme Waren oder Dienstleistungen enthält, oder (ii) die Erbringung von nicht konformen Dienstleistungen ganz oder teilweise ablehnen.

ZURÜCKGEWIESENE WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN

embecta kann nach eigenem Ermessen entweder mangelhafte/nicht konforme Waren an den Verkäufer zurücksenden, um: (i) Ersatz oder Nachbesserung; oder (ii) vollständige Rückerstattung zu erhalten. In beiden Fällen hat embecta Anspruch auf Erstattung der embecta entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der beanstandeten Ware, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Transport, Handhabung und Verpackung. Beanstandete Leistungen werden nach Wahl von embecta: (i) auf Kosten des Verkäufers erneut erbracht oder (ii) vom Verkäufer vollständig erstattet werden. In jedem Fall hat embecta Anspruch auf Erstattung aller embecta im Zusammenhang mit den beanstandeten Leistungen entstandenen Kosten. Gelingt es dem Verkäufer nicht, die beanstandeten Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist zur Zufriedenheit von embecta zu ersetzen oder zu korrigieren oder die Dienstleistungen erneut zur Zufriedenheit von embecta zu erbringen, kann embecta die beanstandeten Waren oder Dienstleistungen kaufen oder anderweitig ersetzen oder korrigieren, und der Verkäufer haftet gegenüber embecta für alle dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Verkäufer erstattet embecta alle Verluste und Aufwendungen (einschließlich Nachbesserungen, Nacherfüllungen und Rückrufe (wie unten definiert) und stellt embecta von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Ware oder Leistung ergeben. Eine Prüfung oder Abnahme von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen dieser Bestellung durch embecta stellt keinen Verzicht auf Rechte oder Pflichten aus dieser Bestellung dar und entbindet den Verkäufer nicht von seinen Gewährleistungen, Verpflichtungen oder Haftungen aus dieser Bestellung. Die Zahlung von embecta für Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Bestellung erbracht werden, gilt nicht als Annahme dieser Waren oder Dienstleistungen.

RÜCKRUF

Für den Fall, dass eine Ware (oder eine Fertigware, die eine Ware enthält, die Gegenstand dieser Bestellung ist) zurückgerufen, zurückgezogen oder vor Ort korrigiert wird, ist der Verkäufer verpflichtet, mit embecta im Zusammenhang mit einem solchen Rückruf, einer solchen Rücknahme oder einer solchen Vor-Ort-Korrektur uneingeschränkt zusammenzuarbeiten (zusammenfassend als „Rückruf“ bezeichnet). Für den Fall, dass ein Rückruf der Ware aufgrund eines Mangels, einer Nichteinhaltung der Spezifikationen, eines Verstoßes gegen geltende Gesetze, einer Verletzung der Garantien des Verkäufers oder einer anderen in dieser Bestellung festgelegten Bedingung oder eines anderen Grundes, der im Einflussbereich des Verkäufers liegt, erforderlich ist, trägt der Verkäufer alle Kosten und Aufwendungen eines solchen Rückrufs, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kosten für die Benachrichtigung der Kunden, Rückerstattungen an den Kunden für die Ware und/oder die fertige Ware, die die mangelhafte Ware des Verkäufers enthält, Kosten für die Rücksendung der Ware, entgangene Gewinne und andere Aufwendungen zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit einem solchen Rückruf entstanden sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich an alle Entscheidungen von embecta zu halten, einen Rückruf von Waren (oder Fertigwaren, die eine Ware enthalten, die Gegenstand dieser Bestellung ist) zu veranlassen. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von embecta keinen Rückruf der Ware freiwillig einleiten.

VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Der Verkäufer darf niemandem die Existenz dieser Bestellung, seinen Inhalt, das Bestehen einer vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien oder die Tatsache, dass dem Verkäufer vertrauliche Informationen (wie unten definiert) zur Verfügung gestellt wurden, offenlegen. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass bestimmte Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geräte, Zeichnungen, Daten, Entwürfe, Lehren, Eigentum (wie unten definiert), Berichte, Geschäftsgeheimnisse und andere Kunden-, Geschäfts-, Finanz- oder technische Informationen, die von embecta zur Verfügung gestellt werden und sich auf diese Bestellung beziehen, das Eigentum von embecta sind („vertrauliche Informationen“). Derartige vertrauliche Informationen sind vom Verkäufer vertraulich zu behandeln und vor der Weitergabe an Dritte zu schützen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, diese vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt für einen anderen Zweck als die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Bestellung zu verwenden. Die vertraulichen Informationen dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von embecta nicht vervielfältigt, verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, und zwar nur dann, wenn diese Partei das Wissen für die Ausführung der Bestellung benötigt und an Geheimhaltungsverpflichtungen gebunden ist, die im Wesentlichen denen in diesem Vertrag entsprechen. Der Verkäufer haftet nicht für die Offenlegung oder Verwendung vertraulicher Informationen, die: (i) bereits öffentlich bekannt sind; (ii) von einem Dritten nach dem Datum dieser Bestellung öffentlich bekannt gemacht wurden; oder (iii) sich rechtmäßig im Besitz des Verkäufers befinden oder dem Verkäufer auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten offengelegt wurden, der rechtmäßig im Besitz dieser vertraulichen Informationen ist. Alle Informationen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit der Bestellung an embecta weitergegeben hat oder weitergeben kann, gelten als nicht vertraulich und nicht urheberrechtlich geschützt und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, keine Ansprüche gegen embecta aufgrund der Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Informationen geltend zu machen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen nach Beendigung dieser Bestellung, bei Beendigung einer Vereinbarung über diese Bestellung oder auf schriftliche Aufforderung von embecta nach Wahl von embecta zurückzugeben oder zu vernichten. Auf Verlangen von embecta sind alle gemäß dem vorstehenden Satz vernichteten vertraulichen Informationen von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich zu bestätigen.

EIGENTUM DES KÄUFERS

Das Eigentum und das Recht auf unmittelbaren Besitz an allen von embecta dem Verkäufer zur Nutzung im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Gegenständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werkzeuge, Entwürfe, Muster, Zeichnungen und Materialien (zusammenfassend als „Eigentum“ bezeichnet), ist und bleibt während aller Produktionsstufen Eigentum von embecta. Der Verkäufer darf das Eigentum nur für die Herstellung von Waren im Rahmen dieser Bestellung verwenden. Das Eigentum darf nicht für die Produktion, die Herstellung oder das Design (i) anderer Artikel für den Verkäufer, (ii) für einen anderen Käufer oder (iii) für die Herstellung oder Produktion größerer Mengen als hier angegeben verwendet werden, es sei denn, embecta hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Verkäufer ist verpflichtet, das Eigentum im Werk des Verkäufers auszusondern und, soweit möglich und angemessen, das Eigentum deutlich zu kennzeichnen, sodass es leicht als Eigentum von embecta identifiziert werden kann. Mit der Übergabe an den Verkäufer trägt der Verkäufer die volle Verantwortung für das Eigentum, bis es an embecta zurückgegeben wird. Solange sich das Eigentum im Besitz des Verkäufers befindet, ist der Verkäufer verpflichtet, (i) das Eigentum nach den anerkannten Regeln der Technik zu schützen, zu erhalten und zu pflegen, (ii) ein Inventar des Eigentums zu führen und (iii) auf Verlangen von embecta Kopien des Inventars vorzulegen. Bei Abschluss oder Beendigung dieser Bestellung sind alle Gegenstände zusammen mit allen überschüssigen Materialien an embecta zurückzugeben oder auf Anweisung von embecta zu entsorgen. Wird das Eigentum beschädigt, für den beabsichtigten Gebrauch untauglich gemacht (abgesehen von angemessener Abnutzung) oder für einen nicht genehmigten Zweck verwendet, haftet der Verkäufer gegenüber embecta für die Kosten der Wiederbeschaffung.

GEISTIGES EIGENTUM

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, embecta alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und anderer Eigentums- und geistiger Eigentumsrechte (zusammenfassend als „geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet) an allen urheberrechtlich geschützten Werken, Entwürfen, Modellen, Zeichnungen, Fotografien, Design-Erfindungen, Prozessen und anderen Erfindungen (zusammenfassend als „Werke“ bezeichnet), die vom Verkäufer im Zuge der Erbringung der hierin erbrachten Dienstleistungen oder gemäß dieser Bestellung geschaffen wurden, zu übertragen und tut dies hiermit. Der Verkäufer verpflichtet sich, embecta alle Werke, die er im Rahmen der Ausführung dieser Bestellung erstellt oder konzipiert hat, unverzüglich offen zu legen, und alle diese Werke gelten als „Auftragsarbeiten“ ausschließlich für embecta. embecta hat das alleinige Eigentum an diesen Werken und das alleinige Recht, alle geistigen Eigentumsrechte an diesen Werken zu erwerben und in ihrem eigenen Namen zu halten. Der Verkäufer verpflichtet sich, kostenlos alle Dokumente zu unterzeichnen, auszuführen und anzuerkennen oder unterzeichnen, ausführen und anerkennen zu lassen und alle Handlungen vorzunehmen, die notwendig, nützlich oder zweckdienlich sind, um embecta oder ihren Beauftragten weltweit geistige Eigentumsrechte an allen diesen Werken zu sichern, deren Eigentum embecta gemäß den Bestimmungen dieser Bestellung erworben hat.

GARANTIEN

Der Verkäufer garantiert, dass alle im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren und Dienstleistungen (i) frei von Material-, Konstruktions- und Verarbeitungsfehlern sind (einschließlich Schäden aufgrund mangelhafter Verpackung durch den Verkäufer); (ii) genau den Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen und genehmigten Mustern von embecta entsprechen; (iii) für die beabsichtigten Zwecke geeignet sind; (iv) nur aus neuen Materialien bestehen; und (v) nicht verfälscht oder mit falschen Marken versehen sind im Sinne der örtlichen oder gesetzlichen Lebensmittel- und Arzneimittelgesetze oder des United States Food, Drug and Cosmetic Act. Die Zustimmung von embecta zu den vom Verkäufer gelieferten Entwürfen entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Garantie. Der Verkäufer garantiert ferner, dass alle im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen in sorgfältiger, fachmännischer und professioneller Weise in Übereinstimmung mit den Industriestandards von voll qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass er alle anwendbaren einschlägigen Gesetze und Vorschriften, sowohl im Inland als auch international, einhält und jederzeit einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich speziell auf die hierunter bestellten Waren und Dienstleistungen beziehen. Die Gewährleistungen des Verkäufers gelten nicht als ausschließlich und überdauern zusammen mit etwaigen Dienstleistungsgewährleistungen und -garantien die Abnahme und Zahlung und gelten für embecta, ihre Nachfolger, Zessionare, Kunden und die Nutzer der Waren oder Dienstleistungen. Der Verkäufer wird embecta unverzüglich den Schaden ersetzen, der embecta aufgrund von Mängeln an den Waren oder Dienstleistungen entstanden ist und embecta von Ansprüchen Dritter aufgrund von Mängeln an den Waren oder Dienstleistungen freistellen.

RECHTSVERLETZUNG

Der Verkäufer verpflichtet sich, embecta und ihre jeweiligen Mitarbeiter, Auftragnehmer, Direktoren, leitenden Angestellten, Geschäftsherren (Partner, Aktionäre oder Inhaber von Eigentumsanteilen, je nach Fall), Dienstleister und Agenten (zusammenfassend „von embecta freigestellte Parteien“) zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Schäden, Haftungen, Urteile, Verluste, Kosten und Auslagen (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) (zusammen „Verluste“), die sich aus Ansprüchen, Klagen, Forderungen oder Klagegründen (jeweils ein „Anspruch“) ergeben, die sich aus der Behauptung einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen ein geistiges Eigentumsrecht oder ein Recht auf Privatsphäre oder ein Eigentumsrecht jeglicher Art ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, die sich aus dieser Bestellung ergeben. Zusätzlich zu der oben genannten Entschädigung wird der Verkäufer, wenn eine behauptete Rechtsverletzung Gegenstand eines Anspruchs wird oder nach Ansicht einer der Parteien wahrscheinlich Gegenstand eines solchen Anspruchs wird, nach Wahl von embecta entweder (i) den rechtsverletzenden Gegenstand ersetzen oder modifizieren, so dass er nicht mehr rechtsverletzend ist, wobei eine gleichwertige Funktionalität und Leistung beibehalten wird; (ii) embecta das Recht verschaffen, den rechtsverletzenden Gegenstand weiter zu nutzen; oder (iii) embecta alle Beträge zurückerstatten, die für oder im Zusammenhang mit dem rechtsverletzenden Gegenstand und den betroffenen Dienstleistungen bezahlt wurden. Alle Kosten, die mit einer der oben genannten Alternativen verbunden sind, gehen zu Lasten des Verkäufers. Die vorstehende Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die behauptete Rechtsverletzung darauf beruht, dass der Verkäufer spezifische schriftliche Anweisungen von embecta befolgt hat, die den Verkäufer zur Nutzung einer Funktion anweisen, die er üblicherweise nicht nutzt. Der Verkäufer verzichtet darauf, embecta von Ansprüchen wegen Rechtsverletzung freizustellen.

SCHADENSERSATZ

 Der Verkäufer stellt embecta von allen Verlusten frei, die sich aus einem Anspruch ergeben, der sich aus folgenden Gründen ergibt oder damit zusammenhängt: (i) Verstoß des Verkäufers gegen eine Bestimmung oder Bedingung dieser Bestellung; (ii) angebliche Nichtübereinstimmung einer Ware oder Dienstleistung mit den Garantien dieser Bestellung; (iii) Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug des Verkäufers; (iv) Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen oder Waren gemäß dieser Bestellung; (v) der Verstoß des Verkäufers gegen geltendes Recht in Verbindung mit der Herstellung, Montage, Konstruktion, Handhabung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung oder dem Versand einer Ware oder Dienstleistung; oder (vi) ein Rückruf der Ware oder Dienstleistung aufgrund eines Mangels, einer Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen, eines Verstoßes gegen geltendes Recht, einer Verletzung der Garantien des Verkäufers oder einer anderen Bedingung dieser Bestellung oder aus einem anderen Grund, der im Einflussbereich des Verkäufers liegt. In Ergänzung und ohne Einschränkung der vorstehenden Haftungsfreistellung erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass:

a.      embecta Anspruch auf alle Nebenschäden, die sich aus einem Verstoß des Verkäufers ergeben hat, darunter, aber nicht beschränkt auf alle Kosten, die in angemessener Weise für die Inspektion, den Empfang, den Transport und die Pflege und Verwahrung von rechtmäßig zurückgewiesenen Waren anfallen, sowie alle wirtschaftlich angemessenen Gebühren, Aufwendungen oder Provisionen, die für die Deckung zurückgewiesener Waren oder Dienstleistungen anfallen, und alle anderen angemessenen Kosten, die mit einer Verzögerung oder einem Verstoß des Verkäufers verbunden sind.

b.      embecta hat auch Anspruch auf Folgeschäden, die sich aus einer Vertragsverletzung durch den Verkäufer ergeben, und zwar für alle Verluste, die sich aus allgemeinen oder besonderen Anforderungen und Bedürfnissen von embecta ergeben, die dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Ausführung dieser Bestellung bekannt sind und die vernünftigerweise nicht durch Deckung oder auf andere Weise verhindert werden können, sowie für Schäden, die embecta durch Personen- oder Sachschäden erleidet, die sich unmittelbar aus einer Garantieverletzung durch den Verkäufer ergeben.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

embecta HAFTET NICHT FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER GRUNDLAGE DER ANSPRÜCHE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN WISSEN ODER NICHT.

VERSICHERUNG

Der Verkäufer (einschließlich der Auftragnehmer und ggf. aller Unterauftragnehmer) muss eine für die Branche des Verkäufers und die örtlichen Gesetze relevante Versicherung bei einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften mit einem A-Rating von AM Best (oder einem gleichwertigen Rating) unterhalten und muss nach den Gesetzen des Landes, in dem die Dienstleistungen erbracht oder die Waren geliefert werden, zum Geschäftsbetrieb berechtigt sein.

Jegliche Versicherungsdeckungsgrenzen sind in keiner Weise als Beschränkung des Rechts von embecta auf Schadensersatz jeglicher Art auszulegen.

KÜNDIGUNG

embecta behält sich das Recht vor, diese Bestellung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn: (i) ein Verstoß des Verkäufers gegen eine der Bestimmungen dieser Bestellung vorliegt; (ii) bei Konkurs oder Insolvenz des Verkäufers; oder (iii) nach dem freien Ermessen von embecta. Im Falle einer Kündigung werden der Verkäufer und seine Unterlieferanten die Arbeit sofort einstellen und das gesamte Eigentum von embecta oder das Eigentum, an dem embecta ein Interesse erworben hat, schützen. Im Falle einer Kündigung wegen Nichterfüllung stellt die Ausübung der hierin enthaltenen Rechte von embecta keine Einschränkung oder keinen Verzicht auf Rechte oder Ansprüche dar, die embecta ansonsten gesetzlich zustehen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und die Erstattung angemessener Anwaltskosten. Erfolgt die Kündigung auf Wunsch von embecta, erstattet embecta dem Verkäufer alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Arbeiten. Zur Klarstellung: embecta kann im Falle eines Konkurses kündigen, wenn: (i) einer Zahlungseinstellung oder der Einleitung eines Verfahrens durch oder gegen den Verkäufer, freiwillig oder unfreiwillig, im Rahmen eines Konkurses oder einer Insolvenz oder gemäß den Bestimmungen eines Insolvenz- oder Sanierungsgesetzes; (ii) der Ernennung eines Konkursverwalters oder Treuhänders oder eines Abtretungsempfängers zugunsten der Gläubiger; oder (iii) der Feststellung, dass der Verkäufer nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen. Im Falle einer solchen Beendigung kann embecta diese Bestellung ohne weitere Verpflichtungen stornieren.

EINHALTUNG VON GESETZEN

Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass er, sofern er nicht davon befreit ist, alle anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze sowie Durchführungsverordnungen und -vorschriften einhalten wird.

Ohne Einschränkung sind alle internationalen Vorschriften, die sich auf die Waren oder Dienstleistungen beziehen können, wie die Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe („REACH“), die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe („RoHS“) in Elektro- und Elektronikgeräten („EEE“) (2011/65/EU), alle Vorschriften zu Konfliktmineralien (einschließlich, ohne Einschränkung, EU Reg. 2017/821 und die US Dodd Frank Act Conflict Minerals Rule); und stellt embecta Informationen zur Verfügung, um die Einhaltung dieser Vorschriften durch embecta zu unterstützen; und der Verkäufer informiert embecta auf Anfrage über das Vorhandensein und den prozentualen Anteil (%) von Stoffen auf der embecta Materials of Concern List („embecta MOC“), die in den Waren enthalten sind.

Der Verkäufer hat die embecta-Veröffentlichung „Erwartungen an Lieferanten“ im Internet unter https://investors.embecta.com/static-files/03c9b2d9-9d4c-4ec3-bfd6-47cd52730f3c gelesen und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Zusätzlich zu den oben genannten Punkten ermutigt embecta den Verkäufer, eine Rechts-/Ethik-Hotline zu unterhalten und eine Zertifizierung seines Ethikprogramms durch eine dritte Partei in Betracht zu ziehen.

AUFZEICHNUNGEN

Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Aufzeichnungen, Bücher und sonstigen Dokumente, die die im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen belegen, sechs (6) Jahre lang nach Ablauf dieser Bestellung aufzubewahren. Vor der Vernichtung dieser Unterlagen hat der Verkäufer embecta dreißig (30) Tage vorher schriftlich zu benachrichtigen, um Anweisungen zur Vernichtung oder Rückgabe dieser Unterlagen an embecta zu erhalten.

ABTRETUNGEN UND UNTERVERGABE VON AUFTRÄGEN

Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung, einschließlich der Zahlung oder Abtretung fälliger Beträge, dürfen weder ganz noch teilweise an Unterauftragnehmer abgetreten oder übertragen werden ohne: (i) vorherige schriftliche Zustimmung von embecta; und (ii) die Zustimmung des Abtretungsempfängers oder Unterauftragnehmers, an diese Bestellung gebunden zu sein.

UNGÜLTIGKEIT, VERZICHT, RECHTSMITTEL

Die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer Bedingung dieser Bestellung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen. Die hierin enthaltenen Rechtsmittel sind kumulativ und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln nach dem Gesetz oder nach Billigkeit. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Bestellung stellt keinen dauerhaften Verzicht auf diese Bestimmung oder einen Verzicht auf diese Bestimmung in anderen Fällen dar.

AUSLEGUNG

Soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, ist diese Bestellung nach den Gesetzen des Landes und der Gerichtsbarkeit auszulegen, in dem die embecta-Einrichtung, die die Bestellung erteilt, ihren Sitz hat. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf keine Anwendung findet.

GESAMTE VEREINBARUNG

Diese Bestellung stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Bestellung dar. Alle Bedingungen, die zu den Bedingungen dieser Bestellung hinzukommen oder im Widerspruch zu ihnen stehen, wie z. B. die Bestellbestätigung oder andere Unterlagen des Verkäufers, einschließlich Online- oder Click-through-Vereinbarungen, sind null und nichtig.